Arbeitsweise Beteiligungsrat Potsdam

Im Rahmen der Gründung der WerkStadt für Beteiligung wurde ein Beteiligungsrat nach § 13 der Hauptsatzung der Stadt Potsdam geschaffen. Dieser begleitet die Arbeit der WerkStadt für Beteiligung und berät die Stadtverordnetenversammlung bei Fragen zur Bürgerbeteiligung. Zudem sollte er in seiner ersten Amtsperiode 2014-2016 die WerkStadt bei der Formulierung eines Ziel- und Aufgabenplans in der Aufbauphase unterstützen, welche anschließend der Stadtverordnetenversammlung zur Kenntnis gegeben wurde.

Arbeitsweise

Die oder der Sprecherin/Sprecher des Beteiligungsrates wird durch die Mitglieder in einer Abstimmung bestimmt und erfüllt eine koordinierende Aufgabe innerhalb des Beteiligungsrates. Zusätzlich erfüllt die oder der Sprecherin/Sprecher repräsentative Aufgaben gegenüber der Stadtverordnetenversammlung, der Bürgerschaft, der Verwaltung und der WerkStadt für Beteiligung.

Das Ziel des Beteiligungsrates ist es, regelmäßige öffentliche Arbeitstreffen abzuhalten. Bei Abstimmungen innerhalb des Beteiligungsrates sind nach Möglichkeit Konsensentscheidungen anzustreben. Ist dies nicht möglich, gilt das Prinzip der einfachen Mehrheit.
 

Der Beteiligungsrat ist ein Gremium, das die

  • Stadtverwaltung,
  • Stadtverordnetenversammlung,
  • Werkstadt für Beteiligung und  
  • die Beteiligungsinitiativen berät.

Der Beteiligungsrat schreibt unter anderem Stellungnahmen. Darin stehen Vorschläge und Ideen, wie die Beteiligung der Potsdamerinnen und Potsdamer verbessert werden kann. Er fordert auch, dass sich Bürgerinnen und Bürger an der Gestaltung ihrer Stadt beteiligen können. Diese Stellungnahmen reicht der Beteiligungsrat beim Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitalisierung ein.

Als Mitglied im Beteiligungsrat können Sie sich dafür einsetzen, dass die Potsdamerinnen und Potsdamer mitreden und mitbestimmen. Sie haben Kontakt zu Politikerinnen und Politikern, zu Vertreterinnen und Vertretern von Ämtern und Behörden sowie von Bürgerinitiativen. Sie lernen, wie Beteiligung funktioniert und Sie können bessere Möglichkeiten der Beteiligung einfordern.

Bei dieser Arbeit gelten wichtige Grundregeln für den Wissens- und Informationsaustausch. Im Beteiligungsrat wird auf eine achtsame und diskriminierungskritische Umgangsweise geachtet. Ziel ist es, ein Ort für konstruktive Diskussionen zu schaffen.

Der Beteiligungsrat arbeitet vor allem mit der WerkStadt für Beteiligung zusammen. Sie setzt sich dafür ein, dass Potsdamerinnen und Potsdamer bei Entscheidungen in ihrer Stadt mehr mitreden und mitbestimmen können.

Als Mitglied im Beteiligungsrat können Sie sich mit verschiedenen Themen der Beteiligung in Potsdam beschäftigen. Gemeinsam mit den anderen Mitgliedern suchen Sie sich geeignete Themen und Schwerpunkte. Die Arbeit im Beteiligungsrat ist ehrenamtlich.
 

Aufgaben des Beteiligungsrats

  • Begleitung bei der Stadtentwicklung
  • Fragen von Bürger*innen zu laufenden Beteiligungsprozessen beantworten
  • Mitarbeit an Stellungnahmen, Positionspapieren und Eingaben
  • Lob und Kritik zu Planungen und Vorhaben erklären
  • Direkte Begleitung einzelner Projekte vor Ort, um die Qualität von Beteiligung zu stärken
  • Der Beteiligungsrat organisiert seine Arbeit und die Regeln für Mitglieder selbst. Er schreibt Tagesordnungen für seine Sitzungen und Tagungen.
  • Er kann eigene Interessen und Themen selbst aufschreiben und vertreten.
     

Zeitaufwand

Für jedes Thema und die damit verbundenen Aufgaben sollten Sie im Monat zwischen fünf und 15 Stunden Zeit einplanen. Jedes Mitglied im Beteiligungsrat entscheidet selbst, wieviel Zeit zur Verfügung steht. Das kann sehr unterschiedlich sein, denn die Mitglieder haben einen sehr unterschiedlichen Alltag. Planen Sie Zeit für Vorbereitung und Nachbereitung der Sitzungen ein, wie zum Beispiel das Lesen von Protokollen oder der Tagesordnung. Wenn sich Arbeitsgruppen zu bestimmten Themen ergeben, ist auch hier mit einem Zeitaufwand zu rechnen z. B. für das Erstellen von Stellungnahmen, für Vertretung im Ausschuss für Partizipation, Transparenz und Digitales oder Ähnlichem. Für die monatlich stattfindende Sitzung planen Sie etwa 2,5 Stunden ein.
 

Amtszeit

Die Amtszeit des Beteiligungsrats beträgt zwei Jahre. Die Amtszeit des neuen Beteiligungsrats beginnt in der ersten Sitzung am 27. Januar 2022. In dieser Sitzung werden Regeln und Abläufe geklärt und die Aufgaben vergeben.

Jedes Jahr finden etwa zehn Sitzungen statt. Jede Sitzung dauert etwa 2,5 Stunden.
 

Unterstützung der Mitglieder in ihrer Gremientätigkeit

  • Die Sitzungen werden professionell geleitet. Die Person übernimmt die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Treffen.
  • Der Beteiligungsrat wird für Stellungnahmen, Workshops oder Vorträge von der WerkStadt für Beteiligung unterstützt.
  • Mitglieder vom Beteiligungsrat bekommen Kosten für Assistenz und Betreuung, die während der Sitzungen des Beteiligungsrats anfallen erstattet.
  • Die Mitglieder des Beteiligungsrats erhalten eine Aufwandsentschädigung.
  • Jedes Jahr wird ein Netzwerktreffen angeboten, damit sich die Mitglieder des Beteiligungsrats untereinander und mit Fachleuten austauschen können.

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